Patienteninfo
Rezeptgebühr:
Der Entfall der Praxisgebühr in der Arztpraxis für gesetzlich Versicherte Patienten ab Januar 2013 betrifft nicht die Zuzahlung in Physiotherapiepraxen. Die fällige Zahlung aufgrund einer Heilmittelverordnung ist keine "Praxisgebühr", sondern eine Verordnungsgebühr und ist im Sozialgesetzbuch V geregelt (§ 32 Abs. 2 i. V. m. § 61 Satz 3 SGB V).
Gesetzlich ist festgelegt, dass Sie für Heilmittelverordnungen eine Zuzahlung in Höhe von 10% des Rechnungsbetrages sowie eine Rezeptgebühr in Höhe von 10 Euro (pro Verordnung) leisten müssen. Selbstverständlich wird dies quittiert.
Dieser Betrag verbleibt nicht bei uns, sondern wird an die Krankenkasse abgeführt!
Die Zuzahlung ist beim 1 Termin fällig und ist vorzugsweise Bar zu entrichten. Alternativ gibs eine Rechnung wir akzeptieren keine EC-Kartenzahlung.
Patienten mit einer Zuzahlungsbefreiung und Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sind von Zuzahlungen befreit. Bei Verordnungen der Berufsgenossenschaft (BG), Bundeswehr sowie bei Privatverordnungen sind ebenfalls keine Zuzahlungen zu leisten.
Terminabsagen:
In der Regel können kurzfristig abgesagte Termine nicht neu vergeben werden. Es ist uns daher wichtig, dass Sie uns bei einer Terminabsage diesen in dringenden Fällen spätestens jedoch 24 Stunden zuvor absagen. Gerne können Sie uns hierfür anrufen, eine E-Mail schicken oder eine sms schrieben.
Für den Fall, dass reservierte Termine ohne Absage binnen 24 Stunden vor Termin nicht wahrgenommen werden, so wird dieser Termin in Höhe von der Behandlungseinheit (ca. 30 Euro) Ihnen privat in Rechnung gestellt.
Bei Behandlungen, die länger als 20 Minuten gehen, kann der Betrag höher ausfallen.
Rechtlich begründet sich der Anspruch auf ein Ausfallhonorar auf § 615 BGB.
Eine Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse ist aus gesetzlichen Gründen hierfür nicht möglich.
Behandlungsdauer:
Dies ist abhängig von der verordneten Therapie seitens des Arztes. In der Regel dauert eine Behandlungseinheit ca.20 Minuten. Wieviel Zeit sie einplanen sollten, wird Ihnen spätestens bei der Terminvergabe mitgeteilt.